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Energienews


05.02.2021

18599 Gütegemeinschaft setzt Validierung zum GEG um

Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft haben sich verpflichtet, eine Selbstzertifizierung durchzuführen, wenn sie das neue Gütesiegel zum GEG 2020 führen wollen. Die Validierung haben die Softwarehersteller nun abgeschlossen.

Grundlage der Validierung sind 33 Prüffälle von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Damit lassen sich nach Angaben der Gütegemeinschaft die in der Norm DIN V 18599 vorgesehenen Berechnungen zur Zonenbilanz und Anlagentechnik zu einem großen Teil abdecken. „Obwohl die Prüffälle sich derzeit auf Wohngebäude beschränken, finden die validierten Berechnungsverfahren auch bei Nichtwohngebäuden Anwendung und sorgen auch dort für eine hohe Qualität“, schreibt der 2009 gegründete Herstellerverbund in einer Presseinformation. Erstmals seien neben den Berechnungen nach DIN V 18599 auch zusätzliche, direkt im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegte Berechnungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Berechnung von Treibhausgasemissionen in die Validierung mit aufgenommen.

Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft kontrollieren sich selbst

Die Mitglieder der Gütegemeinschaft sind verpflichtet, eine Selbstzertifizierung durchzuführen, wenn sie das neue Gütesiegel zum GEG 2020 führen wollen. Sie müssen die Referenzergebnisse innerhalb der  zulässigen Toleranzgrenzen (+/- 1 %) einhalten. Die Prüfung müssen sie jede Programmversion durchführen und die Projektdateien der Selbstzertifizierung veröffentlichen. Auf diese Weise will die Gütegemeinschaft garantieren, dass Interessierte die Einhaltung der Referenzergebnisse jederzeit verifizieren können.

„Mit dieser öffentlich reproduzierbaren Validierung ist auch ohne externe Prüfinstanz eine hohe Qualität und vor allem die laufende und stets aktuelle Zertifizierung sichergestellt“, teilt der Herstellerverbund mit. Seine Mitglieder hätten sich darauf verständigt, mit der Validierung fortzufahren. Neben einigen weiteren Validierungsfällen im Wohnbau soll die Arbeit mit Prüffällen für die Berechnung von Nichtwohngebäuden mit mehreren Zonen fortgeführt werden. Quelle: 18599 Gütegemeinschaft / jb

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